Das Objekt
Der aktuelle Eigentümer erwarb 1998 das fast leerstehende Gebäude und leitete umfassenden Sanierungsarbeiten ein. Im Jahr 1999 wurde das neue Bürohaus eingeweiht. Es bildet mit seiner ansprechend restaurierten Fassade einen reizvollen Kontrast zu dem deutlich prominenteren Nachbargebäude, dem modern anmutenden Willy-Brandt-Haus.
Zur Zeit erfolgt nochmals eine nachhaltige Modernisierung der Büroflächen und ein bedarfsgerechter Ausbau nach Anmietung der Flächen.
-insgesamt ca. 3.500 m² vermietbare Bürofläche
- EG bereits vermietet
- 1.OG ab sofort verfügbar
- 2. OG ab Ende 2025 verfügbar
- 3.Og ab Ende 2026 verfügbar
- In der benachbarten Tiefgarage können Stellplätze zusätzlich angemietet werden.
Die Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. von 19%.
Objektdaten
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Objektnummer
Stresemann30
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Baujahr
1887
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Letzte Modernisierung
2024
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Verfügbar ab
sofort
Zimmer
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Terrassen
1
Flächen
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Gesamtfläche
ca. 3.500 m²
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Bürofläche
ca. 2.132 m²
Preise
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Kaltmiete pro m²
26 €
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Nebenkosten pro m²
4 €
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
B
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Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
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Endenergieverbrauch
63,1 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
63,1 kWh / (m²*a)
Ausstattung
• Repräsentatives Entrée & Treppenhaus
• Fahrstuhl (inkl. Etagenschaltung)
• Deckenhöhe über 4 Meter
• Große Terrasse im Innenhof (begrünt, ruhig, gemeinschaftliche Nutzung)
• Elektroinstallation / CAT7-Verkabelung neu
• Bodentanks
• Gekühlter Serverraum
• Sanitärbereiche neu
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.