Das Objekt
In bester Lage von Berlin-Mitte bieten wir Ihnen hochwertige Gewerbeflächen in einem modernen Neubau an.
Die flexibel gestaltbaren Flächen eignen sich ideal für eine zeitgemäße Arztpraxis oder vergleichbare medizinische Einrichtungen.
Flächenaufteilung
Gesamtfläche bis zu 240 m² bestehend aus
- Erdgeschoss: 120 m²
- 1. Obergeschoss:
- Einheit 1: 80 m²
- Einheit 2: 40 m²
*Die Flächen können zusammen oder getrennt angemietet werden.*
Optimale Voraussetzungen für Ihre moderne Arztpraxis
Durchdachte Raumaufteilung :
- Großzügiger Empfangs- und Wartebereich
- 3 Behandlungsräume
- Laborbereich
- Personalraum
- Teeküche
- Behindertengerechte PatientenWC
-Server/Lager/Umkleide
- Flexible Flächengestaltung nach Mieterwunsch
- Separate oder kombinierte Anmietung der 3 verfügbaren Flächen möglich
- Langfristige Mietverträge (10 Jahre, mit Option auf Verlängerung)
- Ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten für individuelle Praxiskonzepte
Objektdaten
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Objektnummer
Objekt-NC-94
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Objektart
Praxis
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Ort
Berlin
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Zustand
Erstbezug
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Verfügbar ab
Oktober 2025
Flächen
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Bürofläche
ca. 120 m²
Preise
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Den Preis dieser Immobilie können Sie auf Anfrage bei uns erhalten.
Energieausweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
- Veredelter Rohbau für individuelle Raumgestaltung
- Steufenloser Zugang zu allen Etagen
- Behindertengerechtes WC
- Flexible Grundrissgestaltung
- Moderne Haustechnik
- Energieeffiziente Bauweise
- Hohe Decken
- Große Fensterfronten sorgen für lichtdurchflutete Räume auch im EG
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
