Das Objekt
Willkommen in Faulenrost, Mecklenburg-Vorpommern!
Diese gemütliche 2-Zimmerwohnung in einem ruhigen Mehrfamilienhaus ist genau das Richtige für alle, die es gern entspannt und bequem haben.
Die Wohnung bietet alles, was man braucht: ein geräumiges Wohnzimmer, ein gemütliches Schlafzimmer, eine praktische Küche und ein Badezimmer mit Tageslicht und Fenster. Besonders praktisch ist der Stellplatz direkt am Haus. Und falls Sie eine Garage brauchen, können Sie hier eine zusätzlich mieten.
Der Garten kann mitbenutzt werden – hier können Sie sich mit den Nachbarn treffen oder einfach nur die Natur genießen. Perfekt, um mal abzuschalten und die Seele baumeln zu lassen. Faulenrost bietet eine gute Lebensqualität und eine schöne Umgebung zum Leben. Einkaufsmöglichkeiten und alles, was man braucht, sind in den nahe gelegenen Städten: Malchin, Waren und Stavenhagen.
Diese Wohnung ist ideal für Singles, Paare oder kleine Familien, die ein entspanntes Zuhause suchen. Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin.
Objektdaten
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Objektnummer
KE_D54
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Objektart
Etagenwohnung
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Ort
Faulenrost
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Baujahr
1968
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Zustand
Teil- bzw. vollrenoviert
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Verfügbar ab
sofort
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Etage
2
Zimmer
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Zimmer
2
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Schlafzimmer
1
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Badezimmer
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 48 m²
Preise
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Kaltmiete
250 €
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Nebenkosten
170 €
Energieausweis
Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Sonstige Informationen
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.